Nach dem Tod eines nahestehenden Menschen stehen Angehörige vor vielen Aufgaben. Behörden müssen informiert, Dokumente zusammengestellt, Verträge geprüft und zahlreiche organisatorische Fragen geklärt werden.
Doch was muss zuerst erledigt werden? Was kann warten? Und wo gibt es praktische Unterstützung?
Was muss unmittelbar nach einem Todesfall erledigt werden?
Zunächst muss der Tod ärztlich festgestellt und dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden. Bei einem Todesfall im Spital oder Pflegeheim übernimmt die Einrichtung üblicherweise die ersten Schritte.
Anschliessend stehen die Benachrichtigung der Angehörigen und die Organisation der Bestattung an. Die genauen Abläufe können je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die weitere Abwicklung sind verschiedene Dokumente wichtig:
- Todesurkunde und persönliche Ausweisdokumente
- Versicherungspolicen und Bankunterlagen
- Mietvertrag und laufende Verträge
- Steuerunterlagen
- Testament oder Erbvertrag, sofern vorhanden
NachlassHilfe unterstützt Sie beim Sichten, Ordnen und Zusammenstellen dieser Unterlagen.
Welche Stellen müssen informiert werden?
Je nach persönlicher Situation sind Banken, Versicherungen, Krankenkasse, Pensionskasse, AHV-Ausgleichskasse und weitere Stellen zu kontaktieren.
Dabei müssen Unterlagen eingereicht, Ansprüche abgeklärt und offene Fragen beantwortet werden.
NachlassHilfe unterstützt bei der administrativen Korrespondenz und hilft, den Überblick über die verschiedenen Kontakte zu behalten.
Was geschieht mit Verträgen und Abonnementen?
Telefon, Internet, Zeitschriften, Vereinsmitgliedschaften oder Streamingdienste laufen nicht unbedingt automatisch aus.
Bestehende Verträge sollten deshalb erfasst und die jeweiligen Kündigungsmöglichkeiten geprüft werden.
NachlassHilfe hilft, laufende Verpflichtungen zu erfassen, Kündigungen vorzubereiten und die notwendige Korrespondenz zu erledigen.
Was passiert mit dem digitalen Nachlass?
E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloudspeicher und digitale Fotos gehören heute ebenfalls zu den Aufgaben nach einem Todesfall.
Besonders persönliche Erinnerungen sollten möglichst gesichert werden, bevor Konten geschlossen werden.
NachlassHilfe unterstützt beim Erfassen digitaler Konten, beim Beenden von Onlineabonnementen und beim Sichern von Daten, soweit die erforderlichen Zugriffsrechte bestehen.
Wer organisiert die Wohnungsauflösung?
Muss eine Wohnung aufgelöst werden, entstehen zusätzliche Aufgaben. Persönliche Gegenstände müssen gesichtet, Räumungsunternehmen organisiert und Termine vereinbart werden.
Auch Reinigung und Wohnungsübergabe sind zu koordinieren. Vor einer Räumung müssen die rechtlichen Zuständigkeiten geklärt sein.
NachlassHilfe unterstützt bei der Organisation dieser Arbeiten und begleitet die Wohnungsübergabe.
Müssen Angehörige alles selbst erledigen?
Nein. Viele administrative und organisatorische Arbeiten können mit den erforderlichen Vollmachten an eine geeignete Person übertragen werden.
NachlassHilfe bietet praktische Unterstützung in drei Bereichen:
- Administrative Arbeiten und Korrespondenz
- Digitaler Nachlass und Onlinekonten
- Organisation der Wohnungsauflösung
Rechts- und Steuerberatung gehören nicht zu unserem Angebot. Bei entsprechenden Fragen sind qualifizierte Fachpersonen zuständig.
Persönliche Unterstützung nach einem Todesfall
Eine Checkliste zeigt, was zu tun ist. Doch die eigentliche Arbeit bleibt.
NachlassHilfe unterstützt Angehörige dabei, die anfallenden Aufgaben zu organisieren und vereinbarte Arbeiten zu erledigen.
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