Ein Fotoalbum lässt sich in die Hand nehmen. Bei digitalen Bildern ist manchmal schon unklar, wo sie gespeichert sind. Liegen sie auf dem Smartphone, auf einem Computer oder in einem Onlinekonto?
Nach einem Todesfall möchten Angehörige persönliche Erinnerungen erhalten. Doch dafür müssen die Daten erst gefunden werden und zugänglich sein. NachlassHilfe unterstützt Sie bei dieser Arbeit und übernimmt die vereinbarte Sicherung von Fotos und persönlichen Dateien.
Welche Erinnerungen können digital gespeichert sein?
Neben Fotos können Videos, Sprachnachrichten und persönliche Dokumente zum digitalen Nachlass gehören. Manche Dateien befinden sich auf Geräten, andere in einem Cloud-Speicher oder einem Onlinekonto.
Für Angehörige stellt sich deshalb zunächst die Frage, welche Inhalte vorhanden sind und was davon erhalten bleiben soll. Nicht immer gibt es eine vollständige Übersicht.
Wir unterstützen Sie bei der Bestandsaufnahme und besprechen mit Ihnen, welche Daten für die vereinbarten Arbeiten berücksichtigt werden sollen.
Warum sollte die Sicherung vor einer Kontolöschung geklärt werden?
Ein Konto kann Inhalte enthalten, die Angehörige behalten möchten. Eine Löschung kann dazu führen, dass diese nicht mehr zugänglich sind.
Deshalb gehört zur Bearbeitung des digitalen Nachlasses auch die Frage, ob vor dem Schliessen eines Kontos noch Fotos oder Dokumente gesichert werden sollen.
NachlassHilfe stimmt diese Arbeiten mit Ihnen ab. Wir unterstützen bei der Sicherung zugänglicher Daten, bevor eine vereinbarte Löschung veranlasst wird.
Was ist, wenn Zugangsdaten fehlen?
Ein vorhandenes Smartphone oder ein bekanntes Onlinekonto bedeutet noch nicht, dass die gespeicherten Inhalte zugänglich sind. Fehlende Passwörter und gesperrte Geräte können die Bearbeitung erschweren.
Welche Möglichkeiten bestehen, hängt vom jeweiligen Dienst, den vorhandenen Nachweisen und der technischen Absicherung ab.
Wir unterstützen bei den Abklärungen und der Kommunikation mit den Anbietern. Einen Zugriff auf jedes Gerät oder die Wiederherstellung verlorener Daten können wir nicht versprechen.
Muss ich mich selbst um die technische Bearbeitung kümmern?
Sie können NachlassHilfe mit der vereinbarten Sicherung beauftragen. Gemeinsam klären wir, welche Inhalte erhalten bleiben sollen und welcher Zugriff berechtigt und möglich ist.
Damit müssen Sie die Bearbeitung nicht allein organisieren. Wir besprechen auch, welche Entscheidungen bei Ihnen bleiben und welche Arbeiten Sie uns übertragen möchten.
Wie erhalte ich die gesicherten Dateien?
Die Übergabe wird mit Ihnen vereinbart. Möglich ist beispielsweise ein verschlüsselter USB-Stick oder eine externe Festplatte. Auf Wunsch ordnen wir die gesicherten Dateien in einer übersichtlichen Ordnerstruktur.
So erhalten Sie die verfügbaren Inhalte in einer Form, die Sie weiterverwenden und aufbewahren können. Der Umfang hängt davon ab, welche Daten tatsächlich zugänglich sind.
Wie beginnt die Unterstützung?
Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir, welche Geräte oder Konten bekannt sind und welche Erinnerungen Sie erhalten möchten. Vor der Bearbeitung klären wir den Auftrag und die erforderlichen Berechtigungen.
Wir behandeln persönliche Inhalte diskret und arbeiten auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Vollmacht. Unsere Unterstützung ist praktisch und organisatorisch. Rechts- oder Steuerberatung bieten wir nicht an.
Sie möchten Fotos und persönliche Daten einer verstorbenen Person erhalten?
Rufen Sie uns unter 079 335 00 43 an oder schreiben Sie an info@nachlasshilfe.ch. Gemeinsam klären wir, wie NachlassHilfe Sie unterstützen kann.





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