Das wissen viele nicht: Nach einem Todesfall muss für die verstorbene Person eine unterjährige Steuererklärung eingereicht werden – für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Todestag.
Die Steuerverwaltung schickt diese Aufforderung in der Regel an die Erbengemeinschaft. Und plötzlich sitzen Angehörige vor dem Finanzausweis, den Kontounterlagen und dem Steuerformular – ohne zu wissen, wo anfangen.
Erschwerend kommt hinzu: In manchen Kantonen gelten andere Formulare, andere Fristen, andere Regeln. Das Schweizer Steuersystem ist kantonal – und das macht es für Laien unübersichtlich.
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