Die Wohnung eines Verstorbenen muss früher oder später aufgelöst werden. Das klingt nach einer logistischen Aufgabe – ist aber oft viel mehr als das.
In der Schweiz läuft ein Mietvertrag nach dem Tod des Mieters weiter, bis er ordentlich gekündigt wird – mit der entsprechenden Kündigungsfrist. Wer das verpasst, zahlt Miete für eine leere Wohnung.
Dazu kommen Fragen: Was passiert mit dem Inventar? Was wollen die Angehörigen behalten? Was muss entsorgt werden? Wer koordiniert die Übergabe?
Und all das passiert in einem emotionalen Moment, der für die Familie ohnehin schon sehr belastend ist.
Ich unterstütze Sie dabei.
Ich koordiniere die Wohnungsauflösung: von der fristgerechten Kündigung des Mietvertrags über die Sichtung des Inventars bis zur Abmeldung beim Einwohneramt. Nicht als Umzugsfirma – aber als Organisator, der den Überblick behält und die richtigen Stellen einbezieht.
👉 Kontakt aufnehmen: www.nachlasshilfe.ch





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