Niemand denkt gerne daran. Aber wer sich rechtzeitig vorbereitet, schenkt seinen Angehörigen im Ernstfall etwas Kostbares: Klarheit.
In der Schweiz regelt das Gesetz vieles – aber nicht alles. Wer zum Beispiel keinen Vorsorgeauftrag hat, überlässt es der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), im Fall einer Urteilsunfähigkeit zu entscheiden. Wer kein Testament hat, bestimmt nicht selbst, wer was erhält.
Dazu kommt die praktische Seite: Wo sind die Versicherungspolicen? Welche Konten existieren? Welche Abos laufen? Welche Passwörter braucht man?
Ich helfe Ihnen, das zu strukturieren.
Gemeinsam erstellen wir eine persönliche Nachlassmappe – eine geordnete Übersicht all Ihrer relevanten Unterlagen, Verträge und Zugänge. Damit Ihre Angehörigen im Ernstfall nicht suchen müssen.
Das ist keine Schwäche. Das ist Verantwortung.
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