NachlassHilfe | Digitale Nachlassverwaltung, Administrative Hilfe im Todesfall

Behörden, Banken, Versicherungen: Wer muss nach dem Todesfall informiert werden – und wann?

von Beat Schmid NachlassHilfe | 3. Juni. 2026

Nach einem Todesfall gibt es eine klare Reihenfolge – und klare Fristen. Wer diese nicht kennt, riskiert Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder rechtliche Probleme.

Innerhalb von 2 Tagen müssen Sie den Todesfall beim Zivilstandsamt und beim Bestattungsamt melden. Danach folgen Krankenkasse, AHV/IV, Pensionskasse, Arbeitgeber, Banken – jede Stelle mit eigenen Anforderungen und Fristen.

Und je nach Kanton läuft das alles etwas anders. Was im Kanton Basel-Landschaft gilt, unterscheidet sich von Zürich oder dem Wallis.

Das ist genau mein Gebiet.

Ich kenne die Abläufe in der Schweiz, weiss welche Stelle welche Unterlagen braucht und koordiniere die gesamte Kommunikation in Ihrem Auftrag. Sie erhalten von mir eine klare Übersicht – und müssen selbst keine einzige Behörde anschreiben.

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Beat Schmid NachlassHilfe

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